Versicherungsschäden


Es gibt viele unterschiedliche Schadenskategorien rund um Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken, die teilweise hohe Kosten verursachen können. Wir sind für jede Art von Schaden ein kompetenter Partner für Versicherungen und Versicherte.

Nach dem ersten Schock kommt sofort die Sorge:

"Wer zahlt eigentlich für den Schaden? Bin ich ausreichend versichert?"






Wissenswertes zu Versicherungs­schäden

Gebäudeschaden - was tun?

Entstehen bei Ihnen Gebäudeschäden, so sollten Sie, sofern sich der Schaden im Rahmen der Gebäudeversicherung bewegt, nachfolgende Tipps und Hinweise beachten:

Zuerst die Not- und Rettungsmaßnahmen - Aber bringen Sie sich nicht selber in Gefahr. Ihr persönliches Wohlergehen hat immer Vorrang!



Einige Erste Hilfe Tipps:

» Den Schaden so gering wie möglich halten
» Schließen Sie bei einem Leitungswasserschaden den Haupthahn
» Benachrichtigen Sie bei einem Brand die Feuerwehr
» Verschließen Sie schnellstmöglich durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen
» Lassen Sie zugefrorenen Rohre, Heizkörper etc. durch einen Fachmann auftauen


Hinweise zum weiteren Vorgehen nach den Not- und Rettungs­maß­nahmen

» Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden

» Geben Sie Ihrem Versicherer alle nötigen Informationen, um die Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet!

» Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Bildern

» Bewahren Sie das schadenverursachende Bauteil zur Vorlage oder zur Prüfung für den Versicherer auf.


» Aus der langjärigen Erfahrung des Sachverständigenbüro Horn in der Abhandlung von Gebäudeschäden für Versicherungen als auch für Versicherte, ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass Sie die Schadensursache nachvollziehbar belegen können. Somit erleben Sie im Nachgang in der Regel keine bösen Überraschungen von Seiten des Versicherers. Versetzen Sie sich in die Lage des Versicherers. Jemand fordert von Ihnen, dass Sie für einen Schaden aufkommen, für den keinerlei Nachweise vorhanden sind. Wie würde Sie reagieren? Im Normalfall würde Sie die Ansprüche abwehren - und das zurecht, denn es können ja auch meist andere Ursachen, die nicht dem Versicherungsschutz unterliegen ursächlich sein. Sie müssen bedenken, dass ein Sachverständiger der Versicherung wahrscheinlich erst mehrere Tage nach dem Schadenereignis vorbeikommt um den Schaden zu begutachten und aufzunehmen. Das Schadensbild erscheint dem Sachverständigen oftmals durch die geleisteten Erstversorgungen harmloser.



Darum nachfolgend einige Tipps aus unserer Erfahrung

» Fertigen Sie im Schadensfall zahreiche, aussagekräftige Bilder.
» Achten Sie bei Reparaturarbeiten, dass das schadenverursachende Bauteil durch die Handwerker nicht entsorgt wird.
» Fertigen Sie eine Liste der Beschädigungen - Am Besten untermauern Sie die Beschädigungen mit Bildern.


» Beauftragen Sie wenn möglich einen für Versicherungsschäden qualifizierten Sachverständigen zur Beweissicherung oder Koordination der erforderlichen Arbeiten. In vielen Verträgen sind die Kosten mitversichert. Bei versicherten Schäden werden die Kosten im Zuge der Erstversorgung immer übernommen. Auch der Versicherer hat interresse daran, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird.




Brand/Blitzschlag/Explosion


Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs- oder Sengvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. Er führt in der Regel zu Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden und wird daher auch als Schadensfeuer bezeichnet.

Blitzschlag ist das direkte Auftreten eines Blitzes auf Sachen. Nur wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist, sind Überspannungsschäden und Kurzschlussschäden (an elektronischen Einrichtungen) versichert.

Eine Explosion ist der physikalische Vorgang des plötzlichen Freisetzens von großen Energiemengen, die zuvor auf kleinem Raum konzentriert waren, in Form einer plötzlichen Volumenausdehnung von Gasen und Dämpfen. Die plötzliche Volumenausdehnung verursacht eine Stoßwelle. Eine Verpuffung wird einer Explosion gleichgesetzt.




Sturm / Hagel


Von einem Sturm ist dann die Rede, wenn mindestens Windstärke 8 vorherrscht. Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstehen, werden ersetzt, aber auch Schäden die dadurch entstehen, dass durch Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden.

Hagel ist eine Form von Niederschlag, der aus Eisklumpen besteht und überwiegend in warmen Jahreszeiten und Gegenden auftritt. Zur Abgrenzung spricht man erst bei einem Durchmesser von über 0,5 Zentimetern von Hagel bzw. Eishagel, darunter von Graupel.

Die Mitwirkung von Sturm ist dabei nicht Voraussetzung für einen versicherten Hagelschaden.

Jedoch sind Schäden, die der Hagel deshalb verursacht, weil z.B. Fenster nicht korrekt geschlossen waren, nicht versichert.



Leitungswasser


Ein Leitungswasserschaden ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Gründe dafür können sein:

» Fußbodenheizung
» Zu- oder Ableitungsrohre
» Schwimmbecken
» Zisternenanlagen
» Aquarien oder Wasserbetten
» Schwimmbecken
» Im Gebäude verlaufene Regenfallrohre
» Anlagen wie Klima-, Wärmepumpen, - Solar-, Heizungen



Elementargefahren


Überschwemmung durch Niederschlag oder durch ausufernde Flüsse und Seen einschließlich Rückstau

» Erdbeben
» Erdfall
» Erdrutsch
» Schneedruck
» Lawinen
» Vulkanausbruch



Anprallschäden


Anprallschäden sind meist Unfallschäden an Gebäuden und Grundstücken verursacht durch Fahrzeuge.


Einbruch-/Diebstahl­schäden


Untersuchung und Analyse der entstandenen Schäden bzw. deren mögliche Ursache.